SGK Überweisungen

1.     Was muss ich als erstes bei einer Rentenzahlung an die SGK beachten?


Finden Sie anhand des Links unserer Filialen Ihre nahegelegene Filiale in Deutschland.

 
Wir bitten Sie per Telefon oder per E-Mail einen Termin mit der jeweiligen Filiale zu vereinbaren. Falls Sie ohne eine Terminvereinbarung für eine Zahlung an die SGK in die Filiale kommen sollten, müssen Sie je nach Kundschaft mit längeren Wartezeiten rechnen.
 

2.     Welche Unterlagen muss ich für eine Rentenzahlung an die SGK mitbringen?

  • Wir benötigen Ihren gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel bzw. bei deutschen Staatsbürgern den gültigen Personalausweis.
  • Einen aktuellen Kontoauszug oder Auszahlungsbeleg für den zu überweisenden Betrag, welches nicht älter als 1 Monat sein darf und auf dem man Ihren vollen Namen und Ihre IBAN-Nummer erkennen kann.
  • Das Schreiben der SGK welches Ihnen von der Türkei übersendet worden ist. (Falls Sie das Schreiben nicht mehr finden können, teilen Sie uns bitte mit in welche Rentenkasse das Geld eingezahlt werden soll (SGK Il Müdürlügü). 

 

3.     Kann eine bevollmächtigte andere Person meine Rentenzahlung an die SGK über Ihre Bank einzahlen?

Falls die unten aufgeführten Unterlagen mitgebracht werden, kann auch eine andere Person Ihre Rentenzahlung an die SGK durchführen:

  • Gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel sowohl des Bevollmächtigten Einzahlers als auch des Renteninhabers
  • Oder gültiger Personalausweis bei deutschen Staatsbürgern sowohl des Bevollmächtigten Einzahlers als auch des Renteninhabers
  • Einen aktuellen Kontoauszug oder Auszahlungsbeleg des Bevollmächtigten Einzahlers welches nicht älter als 1 Monat sein darf und auf dem man seinen vollen Namen und seine IBAN-Nummer erkennen kann.
  • Die unterzeichnete Originalvollmacht des Renteninhabers. Das Formular dazu können Sie unter diesem Link aufrufen und ausdrucken.
  • Das Schreiben der SGK welches dem Renteninhaber von der Türkei gesendet worden ist. (Falls das Schreiben nicht mehr gefunden werden kann, bitten wir den Bevollmächtigten uns mitzuteilen in welche Rentenkasse das Geld eingezahlt werden soll (SGK Il Müdürlügü).