Einlagensicherung

Einlagensicherung der Ziraat Bank Int. AG

Die Ziraat Bank International AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.

 

Höchstmöglicher Entschädigungsbetrag

Für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts

5.000.000,00 €

Andere Einleger im Sinne des § 6 Absatz 3 SESF

46.258.000,00 €

Seit dem 1.1.2023 orientieren sich die Sicherungsgrenzen am Bedarf der Einlegerinnen und Einleger, die den Schutz wirklich benötigen. Der Schutzumfang für natürliche Personen wurde schrittweise abgesenkt – er beträgt seit dem 1.1.2023 maximal 5 Mio. Euro, ab dem 1.1.2025 maximal 3 Mio. Euro und ab dem 1.1.2030 maximal 1 Mio. Euro. Mit dieser Änderung wird die Einlagensicherung grundlegend neu aufgestellt und dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet.

Die Ziraat Bank International AG ist darüber hinaus Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.