PSD2 18/03/2019

Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Test­möglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf:

Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mit Hilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. das Einleiten von Zahlungen oder den Abruf von Kontoinformationen. 

Unser Dienstleister, der Bank-Verlag (BV), stellt seinen Kunden diese Schnittstelle auf Basis des Berlin Group Standards (Version 1.3) zur Verfügung.

Für Software­entwickler stellen wir unter folgendem Link die benötigten Informationen zur Verfügung.